Regelung Schautanzen
1. Es gilt die Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes (Punkt E4 TSO, DTV).
2. Schautanzen dürfen nur von Paaren mit gültigem Startbuch und gültiger Jahresstartmarke durchgeführt werden.
3. Paare der D- und C-Klasse dürfen nur in Gruppen von mindestens drei Paaren Schautänze vorführen (mit Ausnahme im eigenen Verein).
4. Schautanzen sind 3 Wochen im Voraus anzumelden:
- dies dient vor allem dem Versicherungsschutz,
- das Anmeldeformular ist auf der Homepage als PDF zu finden,
- einzureichen per E-Mail an
- Ausnahmen: Veranstaltungen des eigenen Vereins, des LTVS oder des DTV
6. Es gelten die Bestimmungen gemäß Kleiderordnung der TSO.
7. Nicht öffentliche Veranstaltungen sind von diesen Rege-lungen ausgenommen. Darunter fallen Veranstaltungen (z.B. Familienfeiern) eines privaten Gastgebers, zu der ausschließlich geladene Gäste kostenfrei Zutritt haben.
8. Schautänze für Tanzschulen unterliegen ebenfalls dieser Regelung