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Regelung Schautanzen

1. Es gilt die Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes (Punkt E4 TSO, DTV).

2. Schautanzen dürfen nur von Paaren mit gültigem Startbuch und gültiger Jahresstartmarke durchgeführt werden.

3. Paare der D- und C-Klasse dürfen nur in Gruppen von mindestens drei Paaren Schautänze vorführen (mit Ausnahme im eigenen Verein).

4. Schautanzen sind 3 Wochen im Voraus anzumelden:

  • dies dient vor allem dem Versicherungsschutz,
  • das Anmeldeformular ist auf der Homepage als PDF zu finden,
  • einzureichen per E-Mail an
  • Ausnahmen: Veranstaltungen des eigenen Vereins, des LTVS oder des DTV

6. Es gelten die Bestimmungen gemäß Kleiderordnung der TSO.

7. Nicht öffentliche Veranstaltungen sind von diesen Rege-lungen ausgenommen. Darunter fallen Veranstaltungen (z.B. Familienfeiern) eines privaten Gastgebers, zu der ausschließlich geladene Gäste kostenfrei Zutritt haben.

8. Schautänze für Tanzschulen unterliegen ebenfalls dieser Regelung